1. Versicherte Gefahren und SchädenAufgrund der echten Allgefahrenversicherung gibt es nur wenige nicht versicherte Gefahren, z. B. politische Ereignisse (Krieg, Bürgerkrieg), Streik, Kernenergie und Erdbeben, sowie Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche, sowie Vorsatz des Versicherungsnehmers. Insbesondere sind versichert:- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Vandalismus, Sabotage und Vorsatz Dritter
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, aufgrund eines von außen einwirkenden Ereignisses
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm und Hagel
- Hochwasser
- Frost und Schneedruck
- Diebstahl
- Höhere Gewalt
- Tierverbissschäden jeglicher Art
2. Mit dem Schaden in Zusammenhang stehende KostenFür die Gerüststellung, Arbeitsbühnen, Maurer- und Stemmarbeiten und Schadensuchkosten stehen jeweils bis zu EUR 25.000,00 € im Schadensfall zur Verfügung. 3. Was wird im Schadensfall ersetzt?Im Schadensfall werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, im Totalschadensfall der Neuwert der Anlage. Mitversichert sind Einnahmeverluste, verusacht durch den versicherten Sachschaden. Tagesentschädigung:Bis zu einer Anlagengröße von 100 kWp werden pauschal 2,50 € je kWp und Tag erstattet, unabhängig von der Jahreszeit.
Bei Anlagen größer 100 kWp:
- 2,00 EUR je kWp und Tag in der Zeit vom 01.04. bis 30.09.
- 1,00 EUR je kWp und Tag in der Zeit vom 01.10. bis 31.03.
Der Ertragsausfall wird bis zu sechs Montagen übernommen. Bei Schäden durch Feuer sogar bis zu zwölf Monaten. 4. Abgrenzung zur GebäudeversicherungDie Gebäudeversicherung ist keine Alternative für diese Allgefahrenversicherung. Über die Gebäudeversicherung sind lediglich die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Ein Ertragsausfall der Anlage wird über die Gebäudeversicherung nicht ersetzt. Insbesondere bei einer Fremfinanzierung reicht der Deckungsumfang einer Gebäudeversicherung nicht aus. Der Gebäude-Versicherer hat keine Erfahrung mit der Regulierung von Schäden an Solaranlagen. Auch in der Gebäudeversicherung zahlen Sie einen entsprechenden Beitrag für die Solaranlage, weil diese in der Versicherungssumme berücksichtigt werden muss. 5. Beitragsfreie Erweiterung des VersicherungsschutzesJeweils bis maximal 2.500,00 € je Schadenfall sind versichert:
- Wird der Wechselrichter der versicherten Anlage auf Garantie oder Gewährleistung ausgetauscht, wird ein etwaiger Ertragsausfall normalerweise nicht übernommen. Über unsere Versicherung besteht aber Versicherungsschutz für den Ertragsausfall.
- Verursacht, die von einem ersatzpflichtigen Schaden betroffene PV-Anlage einen Schaden am Dach (z. B. durch Schneedruck) wird der Dachschaden übernommen.
- Muss die unbeschädigte Anlage demontiert werden, weil das Dach durch Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt wurde, dann wird die De- und Remontage übernommen.
Mitversicherung des Technologiefortschritts
- Abweichend zu den Versicherungbedingungen ersetzt der Versicherer entstandene Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Sind identische oder serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, dann können gleichwertige oder vergleichbare Produkte verbaut werden; auch wenn diese teurer sind als die ursprünglichen Komponenten.
- Die Entschädigungsleistung ist pro versicherter Sache insgesamt begrenzt auf 120 % der Versicherungssumme.
- Beispiel: Eine durch Schneedruck stark beschädigte Anlage muss aufwendig umgebaut werden, weil es die ursprünglichen Module in diesen Abmessungen und Leistung nicht mehr gibt. Der Anlagenbetreiber kann andere Module verbauen. Der Mehraufwand für die Umbauarbeiten wird ebenfalls übernommen.
6. SelbstbehaltsregelungenSachschaden: EUR 150,00 Ertragsausfall: Kein Selbstbehalt bei Anlagen bis 10 kWp, darüber hinaus 2 Tage 7. Vorteil gegenüber anderen Anbietern solcher VersicherungenMittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, die keine landwirtschaftlichen Gebäude mehr akzeptieren, Blitzschutzeinrichtungen als Voraussetzung für die Versicherung vorschreiben, bei bestimmten Betriebsarten das Feuerrisiko ausschließen und für die Wechselrichter eine Abschreibungsklausel eingeführt haben. Alle diese Einschränkungen kommen bei uns nicht zum Tragen. 8. VersicherungsbeginnDer Versicherungsschutz beginnt mit der Inbetriebnhame der Anlage. Soll schon vorher umfassender Versicherungsschutz bestehen, schließen Sie eine Montageversicherung ab. Hier besteht dann mit Abstellen der Komponenten auf der Baustelle Versicherungsschutz. |